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KIEFERORTHOPÄDIE MÜNSTER

Unserer kieferorthopädische Praxis gibt Ihnen einen kleinen Zeitplan an die Hand, der alle wesentlichen KFO-Untersuchungszeitpunkte benennt.

  • 5-8 Frühbehandlung
  • 9-13 Behandlung mit Wachstum
  • 14-16 Spätbehandlung
  • 16+ Erwachsenenbehandlung

Kieferorthopädie Frühbehandlung Für einen problemlosen ersten Zahnwechsel

Kieferorthopädie ist prinzipiell in allen Lebensphasen möglich. In der kieferorthopädischen Praxis variiert der Behandlungsbeginn deshalb erheblich - je nach Krankheitsbild. Welche Untersuchungszeitpunkte haben sich in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie in Münster bewährt?  In der ersten Wechselgebissphase zwischen dem 5.-8. Lebensjahr brechen die ersten großen Backenzähne durch, meist rund um das sechste Lebensjahr. Hierfür geht kein Milchzahn verloren. Etwas später entfallen die Milchzähne in der unteren Front. Nach Einstellung der bleibenden Frontzähne im Unterkiefer erscheinen bald auch die neuen Schneidezähne im Oberkiefer. Für einige Zahn- und Kieferfehlstellungen ist dies die ideale Behandlungsphase.

Weil sich ein seitlicher Kreuzbiss nicht "verwächst" und ein frontaler Kreuzbiss im Erwachsenenalter nur noch operativ zu behandeln ist, macht es manchmal Sinn, eine KFO-Behandlung in diesem Alter zu beginnen. Man spricht auch ausdrücklich von einer Frühbehandlung. Wachstumshemmende und wachstumsstimulierende Behandlungen für Kinder/Jugendliche in diesem jungen Alter sind immer dann sinnvoll, wenn eine spätere Behandlung viel aufwendiger erscheint. Vom einfachen Platzhalter bis hin zu festen Klammern können fast alle Geräte schon zu diesem frühen Zeitpunkt zum Einsatz kommen.Tim und Struppi unterstützen uns dabei.

Kieferorthopädie mit Wachstum Lose Zahnklammern häufig für beide Kiefer

Kieferorthopädie mit Wachstum beginnt in der zweiten Wechselgebissphase zwischen dem 9.-12. Lebensjahr. Zeigen sich die bleibenden Eckzähne und die ersten kleinen Seitenzähne im Unterkiefer, ist jetzt für viele Zahn- und Kieferfehlstellungen die ideale Behandlungsphase. Weil wachstumsabhängige und wachstumsstimulierende Behandlungen für Kinder/Jugendliche in diesem Alter besonders effektiv sind. Wenn Sie noch nie eine kieferorthopädische Praxis besucht haben, ist dieser Untersuchungszeitpunkt der wichtigste! Das Gros der Zahn- und Kieferfehlstellungen lässt sich in diesem Alter bestens behandeln, weil sowohl lose als auch feste Klammern zum Einsatz kommen können.

Kieferorthopädie Spätbehandlung
Aligner oder Brackets

Kieferorthopädie kann auch als Spätbehandlung stattfinden, wenn Ober- und Unterkiefer gut zueinander liegen. Vielleicht sind dann nur einige Frontzähne stärker gedreht und ästhetisch störend. Solche Behandlungen sind gemeint: Jenseits des 14.-16. Lebensjahrs ist nämlich nur noch mit einem geringen Restwachstum der Kiefer zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt sind alle bleibenden Zähne eingestellt. Deshalb konzentrieren wir uns in der kieferorthopädischen Behandlung auf kleinere Verschiebungen der Zahnreihen gegeneinander. Außerdem behandeln wir Einzelzahnfehlstellungen wie Drehungen von Zähnen oder Höhenunterschiede der Zähne mittels festsitzender Behandlungsmittel oder mit Alignern. Nur mit besonders rigiden fixen Behandlungsmechaniken („Herbst-Scharnier“) ist eine auch skelettale Bisslagekorrektur zu erwarten.
Ab dem 16. Lebensjahr spricht man von Erwachsenenbehandlung.

Kieferorthopädie Kosten
Aligner oder Brackets

Kieferorthopädie verursacht Kosten. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen Einschränkungen durch die sog. kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese Gruppen legen fest, welches Krankheitsbild von der Krankenversicherung bezuschusst wird und welches nicht.

  •  Behandlungen schwerer Fehlbildungen des Gesichtsschädels (Gruppe A), z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalten u. ä., werden selbstverständlich bezahlt. Zu jedem Behandlungszeitpunkt.
  • Wenn bleibende Zähne nicht angelegt sind (Indikationsgruppe U) ist im Rahmen des kieferorthopädischen Lückenschlusses eine Kostenübernahme gesichert.
  • Genauso bei Zähnen, die versteckt in Ober- oder Unterkiefer hängen bleiben, und nicht durchbrechen (Indikationsgruppe S).
  • Ein seitlicher Kreuzbiss (Indikationsgruppen K und B) bedingt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Häufig sind es auch Abweichungen in Millimetern z. B. beim offenen Biss ( Gruppe O ) oder tiefen Biss (Gruppe T) zwischen einzelnen Zähnen (Indikationsgruppen E und P) die festlegen, ob die Behandlung bezahlt wird.
  •  Auch beim frontalen Kreuzbiss (Gruppe M) und der Frontzahnstufe="Überbiss" (Gruppe D) entscheiden wenige Millimeter über die Kostenzusage
  • Genauso bei Engständen der Frontzähne (Gruppe E) oder einem Platzmangel seitlich (Gruppe P). Es gibt also auch kieferorthopädische Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden! Jenseits des 18. Lebensjahrs übernimmt eine gesetzliche Krankenversicherung nur im Ausnahmefall die Kosten der Behandlung. 

Gemeint sind hier kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgische Behandlungen. Wenn also einer der Kiefer oder beide durch eine Operation versetzt und in eine bessere Position gebracht werden. Aber auch vor dem 18. Geburtstag sind kleinere Zahnfehlstellungen, leichte Engstände bei ansonsten guter Verzahnung zwischen den oberen und unteren Zahnreihen von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist, benötigen wir zur Sicherung von Befund und Diagnose im Regelfall zwei Röntgenbilder: Eine seitliche Aufnahme des Gesichtsschädels wird anhand festgelegter Punkte ausgemessen. Zusätzlich brauchen wir eine Übersichtsaufnahme (OPG=Orthopantomogramm), die u. U. auch bei Ihrer Zahnärztin/ Ihrem Zahnarzt vorhanden ist. Abformungen von Ober- und Unterkiefer, sowie Fotos ergänzen die diagnostischen Unterlagen. Auf Basis dieser Diagnostik erstellen wir dann einen individuellen Befund und Therapie- und Kostenplan für Sie und Ihre gesetzliche oder private
Krankenversicherung. Selbstverständlich erhält auch ihre Zahnärztin/ihr Zahnarzt diesen Befund, sowie Kopien der angefertigten Röntgenaufnahmen, um Doppelaufnahmen zu verhindern. In einem weiteren Beratungsgespräch drei bis vier Wochen später diskutieren wir dann die exakte Geräte- bzw. Bracketauswahl und beantworten offene Fragen ihrerseits zur Therapie und zum weiteren Vorgehen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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